Agentur für Barrierefreiheit: Königspunkt macht Websites fit für die Zukunft
Die neue gesetzliche Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit kommt – und wir von Königspunkt machen es Ihnen einfach!
Ab Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Das bedeutet: Viele Unternehmen müssen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Barrierefreiheit im Internet bedeutet gleichberechtigte Teilhabe für alle – egal ob mit oder ohne Einschränkungen. Dies betrifft nicht nur Websites, sondern auch soziale Netzwerke und andere digitale Plattformen. Damit Sie den Überblick behalten und wissen, worauf es ankommt, haben wir von Königspunkt einen kompakten Guide erstellt mit Fokus auf Websites. Klar, verständlich und mit einer klaren Struktur für eine einfache Umsetzung.
Das erwartet Sie im Guide:
- Die wichtigsten Anforderungen des BFSG ab 2025
- Wie Ihr Unternehmen davon profitieren kann
- Wer betroffen ist und warum
- Die „Top 10 Kriterien“ zur Barrierefreiheit, auch die unsere Experten achten
- Praktische Tipps zur Umsetzung auf Ihrer Website
Warum Barrierefreiheit für Sie relevant ist
Barrierefreiheit wird zur gesetzlichen Pflicht, aber bietet auch super Chancen für Wachstum. Unternehmen, die ihre digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich machen, verbessern nicht nur ihre Nutzerfreundlichkeit, sondern profitieren auch von besserer Sichtbarkeit und rechtlicher Sicherheit. Besonders im deutschsprachigen Raum ist die Umsetzung barrierefreier Websites für dynamische Branchen wie z.B Industrie, IT, Immobilien und Gemeinnützigkeit ein wichtiger Faktor für den langfristigen Erfolg.
Als Digitalagentur in Köln mit einem Expertenteam für digitale Barrierefreiheit wissen wir genau, worauf es ankommt. Unser Guide hilft Ihnen, den ersten Schritt in Richtung einer inklusiven und zukunftssicheren Online-Präsenz zu gehen. Unser Guide zeigt Ihnen, was Sie in Bezug auf Ihre Website erwartet und wie rechtliche Risiken vermeiden können.
Laden Sie sich jetzt den kostenlosen Guide herunter und starten Sie mit Königspunkt in eine barrierefreie Zukunft:
FAQ
Barrierefreiheit im Web bedeutet, dass digitale Inhalte so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen – unabhängig von möglichen Einschränkungen – genutzt werden können. Das umfasst unter anderem einfache Navigation, alternative Texte für Bilder und eine klare Struktur.
Für viele Unternehmen wird Barrierefreiheit ab dem 28. Juni 2025 verpflichtend, wenn das BFSG in Kraft tritt. Besonders betroffen sind Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten.
Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) sind internationale Standards für barrierefreie Webinhalte. Sie definieren Kriterien, die Websites erfüllen müssen, um möglichst vielen Menschen eine barrierefreie Nutzung zu ermöglichen.
Unternehmen, die die gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten, können mit Abmahnungen, Bußgeldern oder sogar rechtlichen Schritten konfrontiert werden. Zudem kann eine nicht barrierefreie Website potenzielle Kunden ausschließen und das Unternehmensimage negativ beeinflussen.
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